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An-/Abmeldung, Adressänderung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen, möchten sich abmelden oder ziehen innerhalb der Gemeinde um?

Damit wir Ihr Register entsprechend anpassen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der An-/Abmeldung oder Adressänderung über eumzug elektronisch oder bei uns am Schalter persönlich melden.

Bei einer Anmeldung in unserer Gemeinde:

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein
  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienbüchlein / Eheschein / Geburtsschein für Kinder
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
  • Krankenkassennachweis (Police oder Kärtchen)
  • AHV-Nummer
  • Miet- oder Untermietvertrag / Wohnungsausweis
  • Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und ANIS-Registraturkarte

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Familienbüchlein / Eheschein / Geburtsschein für Kinder
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
  • Krankennachweis (Police oder Kärtchen)
  • AHV-Ausweis
  • Miet- oder Untermietvertrag / Wohnungsausweis
  • Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und ANIS-Registraturkarte
Sind Sie neu in der Schweiz? Gerne informieren wir Sie mit der Broschüre "Willkommen in der Schweiz" über die Grundinformationen für das Leben in der Schweiz. Die Broschüre kann auf der Homepage des Bundes in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Die Anmeldegebühr entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung.

Bei einer Abmeldung in unserer Gemeinde:

  • Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
  • Ausweis
  • Neue Adresse
Die Abmeldung ist kostenlos.

Bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde:

  • Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
  • Ausweis
  • Neue Adresse (inkl. Mietvertrag)
Für ausländische Staatsangehörige können Gebühren für die Mutation der Aufenthaltsbewilligung anfallen.

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Preis

gemäss Gebührenverordnung

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
510.1 Sicherheitsverordnung 2007 1. Februar 2008