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Quellensteuer

Der Quellensteuer unterstellt sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung mit steuerrechtlichem Wohnsitz bzw. steuerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz. Zudem sind im Ausland wohnhafte Künstler, Sportler, Referenten, Musiker, Transporteure im internationalen Verkehr sowie Empfänger von Vorsorgeleistungen etc. im Kanton ebenfalls quellensteuerpflichtig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich

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