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Gemeindebeiträge für Kinderbetreuung

Gestützt auf § 18 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz), richtet die politische Gemeinde Oberweningen erziehungsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulbereich aus. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienleben zu erleichtern und die Integration zu fördern. Dabei wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Das Angebot soll sowohl den Bedürfnissen der Kinder und der Erziehungsberechtigten gerecht werden als auch die Interessen des Gemeinwohls berücksichtigen

 

Das dazugehörige Reglement finden Sie hier: Link

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